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Reisekalender

TIPP DER WOCHE

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BLLV Reisedienst GmbH , gültig für Vertragsabschlüsse bis zum 30.06.2018

I. Buchung der Reise, Datenschutz

1. Die Buchung der Reise wird für den BLLV Reisedienst erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer vom BLLV Reisedienst schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch den BLLV Reisedienst, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen zu überprüfen).
2. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.
3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich.

II. Vertragliche Leistungen
Die vom BLLV Reisedienst geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf.

III. Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt, Anzahlung
Bei den vom BLLV Reisedienst selbst veranstalteten Reisen ist nach Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung in Höhe von 10%, höchstens jedoch EUR 250,- pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird im Zeitraum zwischen 28 und 14 Tagen vor Reiseantritt fällig. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird dabei in der Bestätigung festgelegt. Bei Buchungen die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Tritt der BLLV Reisedienst als Reisevermittler auf, dann gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

IV. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann der BLLV Reisedienst anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:
bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 10 %
ab 39. bis inkl. 21. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 20. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 7. bis inkl. 4. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 80 %

Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

V. Kündigung des Reisevertrages durch den BLLV Reisedienst
Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der BLLV Reisedienst bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der BLLV Reisedienst wird sich allerdings bemühen, eine evtl. Absage der Reise den Reiseteilnehmern so früh wie möglich mitzuteilen.

VI. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
1. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt.
2. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers eventuell entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

VII. Preisänderungen
Der BLLV Reisedienst ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für den BLLV Reisedienst und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die vom BLLV Reisedienst nicht zu vertreten sind: Beförderungstarife und -preise, behördliche Gebühren oder sonstige behördliche oder gesetzliche Abgaben. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Wir sind verpflichtet, den Reisenden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.

VIII. Versicherungen
Wir empfehlen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie, dass die BLLV Reisedienst GmbH bei einigen Reisen als Vermittler auftritt. In dem Fall gelten die Reisebedingungen des
jeweiligen Veranstalters.

BLLV Reisedienst GmbH Belgradstr. 68, 80804 München
Telefon: 089/286762-80, Fax: 089/286762-88, E-Mail: reisen(at)bllv-rd.de

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BLLV Reisedienst GmbH, gültig für Vertragsabschlüsse nach dem 01.07.2018

I. Buchung der Reise, Datenschutz

1. Die Buchung der Reise wird für den BLLV Reisedienst erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer gegenüber vom BLLV Reisedienst schriftlich bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch den BLLV Reisedienst, jedoch längstens 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen zu überprüfen).

2. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung wird hingewiesen.

3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich.

II. Vertragliche Leistungen

Die vom BLLV Reisedienst geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf. Nehmen Sie ab Reisebeginn einzelne Leistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die von uns nicht zu vertreten sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

III. Zahlung des Reisepreises vor Reiseantritt, Anzahlung

Bei den vom BLLV Reisedienst selbst veranstalteten Reisen ist nach Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung in Höhe von 10%, höchstens jedoch 250,- € pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird im Zeitraum zwischen 28 und 14 Tagen vor Reiseantritt fällig. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird dabei in der Bestätigung festgelegt. Bei Buchungen die weniger als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Tritt der BLLV Reisedienst als Reisevermittler auf, dann gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

IV. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann der BLLV Reisedienst anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:

             bis zum 40. Tag vor Reisebeginn                                     10 %

ab 39.     bis inkl. 21. Tag vor Reisebeginn                                   20 %

ab 20.     bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn                                   40 %

ab 14.     bis inkl.   8. Tag vor Reisebeginn                                   50 %

ab   7.     bis inkl.   4. Tag vor Reisebeginn                                   60 %

ab   3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt                        80 %

Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

V. Kündigung des Reisevertrages durch den BLLV Reisedienst

Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der BLLV Reisedienst bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der BLLV Reisedienst wird sich allerdings bemühen, eine evtl. Absage der Reise den Reiseteilnehmern so früh wie möglich mitzuteilen.

Bei Vertragsabschluss ab dem 01.07.2018 entfällt das nach bisheriger Rechtslage gegebene Kündigungsrecht beider Seiten wegen höherer Gewalt.

VI. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

 1. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt.

2. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers eventuell entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

VII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

1. Die Informationen über solche Bestimmungen bei Buchung beziehen sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger. Bei anderen Staatsbürgerschaften bitten wir um Mitteilung, damit wir Sie vor Vertragsabschluss informieren können.

2. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz und holen Sie ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken ein.

3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Ergeben sich wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.

VIII. Versicherungen

Wir empfehlen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung

zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

IX. Vertragsänderungen

Übersteigt die im Vertrag vorbehaltene Vertragserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist,

1. das Angebot annimmt

2. seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.

 

BLLV Reisedienst GmbH                              

Belgradstr. 68, 80804 München                                                                

Telefon: 089/286762-80, Fax: 089/286762-88
E-Mail: reisen@bllv-rd.de

 

 

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